Monastero Arx Vivendi am Gardasee
- Alle Dienstleistungen des Campingplatzes sind geöffnet - Ab 06.08.2021 müssen sowohl Gäste mit Camping-/Hotelreservierung als auch externe Gäste (ohne Camping-/Hotelreservierung) das COVID-Zertifikat der EU haben, um Schwimmbad, Saunen, Fitnessraum und Beauty-Bereich zu betreten. - Ab 06.08.2021 müssen sowohl Gäste mit Camping-/Hotelreservierung als auch externe Gäste (ohne Camping-/Hotelreservierung) das COVID-Zertifikat der EU haben, um an einem Tisch in den Innenräumen essen zu können.
Letztes Update: 04.11.2021
1. Kann man aus dem Ausland nach Italien reisen? Ja! Alle Informationen zur Anreise finden Sie hier
2. Verschärfte Einreisebestimmungen ab 07.02.2022 Ausländische Gäste, die eine Genesenenbescheinigung oder eine Impfbescheinigung (EMA-Impfstoff) besitzen, aber seit dem Abschluss des Impfzyklus oder der Genesung schon mehr als 6 Monate vergangen sind, dürfen nun nach Vorlage eines negativen Antigen- oder PCR-Tests, der nicht älter als 48 bzw. 72 Stunden sein darf, alle Dienstleistungen nutzen, für welche in Italien der Super Green Pass (2G) notwendig ist. Somit dürfen diese Personen nun wieder beherbergt werden, die Liftanlagen nutzen und Schank-Speisebetriebe aufsuchen. Für die Beherbergung muss der Antigen- oder PCR-Test alle 48 bzw. 72 Stunden durchgeführt werden. Diese Regelung gilt auch für ausländische Gäste, die eine Corona-Schutzimpfung mit einem nicht von der EMA anerkannten Impfstoff, wie z. B. Sputnik, vorweisen können. Nicht geimpfte oder nicht genesene Personen ab 12 Jahren dürfen die Dienstleistungen, für welche der Super Green Pass (2G) notwendig ist, auch weiterhin nicht nutzen. Diese dürfen somit auch weiterhin nicht beherbergt werden. Ausländische Gäste, die vor weniger als 6 Monaten genesen sind oder die letzte Impfdosis erhalten haben und somit über einen gültigen Super Green Pass (2G) verfügen, benötigen für die Nutzung der entsprechenden Dienstleistungen hingegen keinen zusätzlichen Test. Ausländische Gäste, welche nach einem abgeschlossenen Impfzyklus von einer Coronavirusinfektion vor mehr als 6 Monaten genesen sind, benötigen ebenfalls keinen Test. Die Kontrolle der Bescheinigungen muss bei ausländischen Gästen zukünftig wie folgt erfolgen: Impfung oder Genesung vor weniger als 6 Monaten: • Digitales COVID-Zertifikat der Genesung oder Impfung (QR-Code) • Kein zusätzlicher Test notwendig Impfung oder Genesung vor mehr als 6 Monaten: • Bescheinigung, aus der die Impfung oder Genesung hervorgeht • Zusätzlich negativer Antigen- oder PCR-Test, der nicht älter als 48 bzw. 72 Stunden sein darf
Zudem muss man das digitale Einreiseformular ausgefüllt werden (Europäisches digitales Passagier-Lokalisierungs-Formular (dPLF).
3. Was muss bei der Rückreise von Italien nach Deutschland ab 1. Januar 2022 beachtet werden Anmeldepflicht Reisende müssen sich vor ihrer Ankunft in Deutschland unter www.einreiseanmeldung.de registrieren und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen. Nachweispflicht Für Personen ab 6 Jahren gilt eine allgemeine Verpflichtung zum Mitführen eines COVID-Nachweises. Die Nachweise müssen über die Upload-Funktion am Ende der Digitalen Einreiseanmeldung unter www.einreiseanmeldung.de hochgeladen werden. Testnachweis: Antigentest oder PCR-Test, der maximal 48h alt sein darf. Genesenennachweis: Positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage, aber höchstens 6 Monate zurückliegt. Impfnachweis: Nachweis über Corona-Schutzimpfungen in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in digitaler oder in Papierform (zum Beispiel Digitales COVID-Zertifikat der EU oder gelber WHO-Impfpass). Abfotografierte Papiernachweise reichen hingegen nicht aus. Die Impfung muss mit einer auf der Website des Paul-Ehrlich-Instituts genannten Impfstoffen (siehe HIER) erfolgt sein. Die letzte notwendige Impfdosis muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Für genesene Personen ist eine Impfdosis ausreichend und diese Impfung muss auch nicht 14 Tage zurückliegen. Quarantänepflicht Personen, die sich in einem Hochrisikogebiet aufgehalten haben, müssen sich grundsätzlich direkt nach Ankunft in Deutschland nach Hause begeben und 10 Tage lang absondern (häusliche Quarantäne). Beendigung der Quarantäne Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Uploadportal der Digitalen Einreiseanmeldung übermittelt wird. Erfolgt die Übermittlung des Impf- oder Genesenennachweises über das Einreiseportal bereits vor der Einreise nach Deutschland, muss die Quarantäne nicht angetreten werden. Nicht geimpfte oder nicht genesene Personen können die Testung frühestens 5 Tage nach der Einreise vornehmen („Freitestung“ ab Tag 5 nach Einreise möglich). Dies gilt auch für Kinder ab 6 Jahren. Für Kinder unter 6 Jahren endet die Quarantäne auch ohne Testung 5 Tage nach der Einreise (statt 10 Tage).
4. Ab 1. Januar 2022 für die Einreise mit Kindern gilt zusammengefasst Folgendes Anmeldepflicht Die Anmeldepflicht gilt für alle Einreisenden aller Altersstufen, auch für Kinder unter 6 Jahren. Nachweispflicht Kinder unter 6 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit. Quarantänepflicht für ungeimpfte/nicht genesene Kinder Für Kinder unter 6 Jahren endet die Quarantäne 5 Tage nach der Einreise automatisch. Sie müssen sich daher nicht frei testen, um die 10-tägige Quarantäne zu verkürzen. Kinder ab 6 Jahren müssen sich nach der Einreise nach Deutschland für 10 Tage häuslich absondern. Die Quarantäne kann durch einen negativen Covid-19-Test frühestens nach 5 Tagen beendet werden.
5. Wo kann ich den Antigen-Schnelltest im Pustertal buchen? Der Antigen-Schnelltest kann hier oder über die App "ApoFarmBZ" gebucht werden. 6. Ist bei der Rückkehr von einer Reise nach Italien eine Quarantäne / ein COVID-Zertifikat der EU erforderlich? Bei der Rückkehr aus Italien in den jeweiligen Heimatstaat müssen Gäste zudem die jeweils in ihrem Heimatland für eine Rückreise aus Italien geltenden Einreisebestimmungen beachten. Erfahren Sie mehr
7. Ist es möglich, durch Italien zu reisen? Ja! Alle Informationen finden Sie hier 8. Welche sind die Einschränkungen in Südtirol? Alle aktuellen Einschränkungen finden Sie hier und hier 9. Muss man das digitale COVID-Zertifikat der EU haben, um das Wellness-Center zu betreten? Sowohl Gäste mit Camping-/Hotelreservierung als auch externe Gäste (ohne Camping-/Hotelreservierung) müssen das COVID-Zertifikat der EU 2G (geimpft oder genesen) haben, um Schwimmbad, Saunen, Fitnessraum und Beauty-Bereich zu betreten.
10. Muss man das digitale COVID-Zertifikat der EU haben, um das Restaurant zu betreten? Gäste mit Camping-/Hotelreservierung und externe Gäste (ohne Camping-/Hotelreservierung) müssen das COVID-Zertifikat der EU 2G (geimpft oder genesen) haben, um an einem Tisch in den Innenräumen des Restaurants Patzenfeld essen zu können.
11. Müssen auch Kinder das digitale COVID-Zertifikat der EU 2G haben? Ja! Kinder ab 12 Jahren müssen das digitale COVID-Zertifikat der EU 2G (genesen oder geimpft) haben
12. Skifahren mit dem Green Pass Hier finden Sie alle Infos. 13. Ist eine Dosis des Impfstoffs genug, um das digitale COVID-Zertifikat der EU zu erhalten? Ja! Das Zertifikat der ersten Impfdosis ist gleichwertig mit dem das digitalem COVID-Zertifikat der EU 2G (geimpft oder genesen). Seit der ersten Dosis müssen 15 Tage vergangen sein.
14. Kann ich ein Day Spa buchen? Sie können einen Day Spa mit dem digitalem COVID-Zertifikat der EU 2G (geimpft oder genesen) buchen
Letztes Update: 09.02.2022